Amtliche Bekanntmachungen

Haushaltssatzung des Schulverbandes Landesgymnasium für Hochbegabte Schwäbisch Gmünd

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 25.05.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

3.293.750

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

3.293.750

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

 

  1. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.895.950

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.877.750

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

18.200

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

139.420

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

645.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 505.580

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 487.380

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

500.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

12.620

 

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

487.380

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

 

  1. mit dem Gesamtbetrag

 

3.1 der vorgesehenen Betriebskostenumlage von

688.120

3.2 der vorgesehenen Investitionsumlage von

114.420

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 500.000 EUR. Die Verbandsverwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen im Rahmen der Kreditermächtigung nach § 2 Satz 1 unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu tätigen.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.895.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 658.000 EUR.

 

Ausgefertigt:

Schwäbisch Gmünd, den 08.08.2023

 

gez.

Richard Arnold

Verbandsvorsitzender

 

Hinweis:

1. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Verbandsverwaltung geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

       - die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

       - der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

       - vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

2. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlass vom 26.07.2023 AZ RPS14-2207-40/6/38 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 28 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO sowie § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Der in § 2 der Haushaltssatzung 2023 auf 500.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wurde gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der in § 3 der Haushaltssatzung 2023 auf 3.895.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 86 Abs. 4 GemO in Höhe von 2.300.000 Euro genehmigt. Der Differenzbetrag bedarf keiner Genehmigung.

3. Der genehmigte Haushaltsplan liegt in der Zeit vom 09.10.2023 bis 17.10.2023 je einschließlich während der Dienststunden

Montag bis Freitag                                              von 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch                                           von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag                                                        von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr

im Gebäude Marktplatz 37, Zimmer 2.18, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Verbandsverwaltung

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